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PAKi Logistics erhebt Patentverletzungsklage gegen Viertelpalette von CHEP Deutschland
Gegen ein Wettbewerbsprodukt der IPP Logipal 1.4 Viertelpalette, die Viertelpalette der CHEP Deutschland GmbH, hat die PAKi Logistics GmbH als Inhaberin der in zahlreichen europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, in Kraft stehenden europäischen Patente EP 2 487 117, EP 2 878 548 und EP 2 878 549 heute vor dem Landgericht Düsseldorf Klage wegen Verletzung aller drei Patente erhoben. Sowohl die besonders vorteilhafte Ausgestaltung abgerundeter und nach innen versetzter Ecken zur Aufnahme von Ecklaschen von Warendisplays als auch die besondere Gestaltung von Aufnahmen an den Seitenflächen der Paletten, insbesondere der keilförmigen Querschnitte, sind Gegenstand des Patentverletzungsverfahren. Auch die Möglichkeit, 1/8-Displays auf der Viertelpalette anzuordnen, und hierfür besondere Schlitze vorzusehen, entstammt einer Innovation des Logistik Dienstleisters PAKi der Gruppe Pooling Partners.

Die IPP Logipal GmbH bietet mit der 1.4 Viertelpalette seit 2012 ein innovatives Produkt an, welches konsequent weiterentwickelt wurde. Das Ziel des Unternehmens war es, in dem bis dahin auf Anbieterseite sehr einseitigen Markt einen Wettbewerb zu schaffen. Mit neuen Befestigungsmöglichkeiten für unterschiedliche Displayformate und neuen Entwicklungen für ein einfaches Handling hat das Produkt mittlerweile nicht nur viele Anwender überzeugt, sondern nach Einführung im Markt ziemlich schnell auch den Wettbewerb beeindruckt.
Das Patentverletzungsverfahren wird vor dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 4c 102/17 geführt. Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass gegen das europäische Patent EP 2 878 548 und gegen das europäische Patent EP 2 878 549 jeweils ein von der Firma Chep initiiertes Einspruchsverfahren anhängig ist.
Weitere Informationen rund um die innovative 1.4 Viertelpalette erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 2333 98 93 233.









