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Keine Einigung zwischen EPAL und UIC-Arbeitsgruppe

Die European Pallet Association e.V. (EPAL) und die UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ UIC-AG) haben am 09.07.2013 über Möglichkeiten zur gemeinsamen Fortsetzung des einheitlichen Europaletten-Tauschpools beraten. An der Sitzung hat auch ein Vertreter der DB Intermodal Services GmbH (DB IS) teilgenommen.

EPAL hat der UIC-AG zunächst Vorschläge zur Beilegung des Konfliktes hinsichtlich der künftigen Kennzeichnung unterbreitet. Zu diesem Zweck hat EPAL angeboten die im Markt bekannte Kennzeichnung mit „EPAL im Oval“ und „EUR im Oval“ künftig in allen Ländern einzuführen, um so zu einer einheitlichen Palettenkennzeichnung gemäß dem Wunsch der UIC-AG zu gelangen. Dies ist von der UIC-AG abgelehnt worden. Daraufhin hat EPAL angeboten, dass künftig nur noch zwei Kombinationen von Marken verwendet werden sollen. Auf dem linken Eckklotz würden danach entweder die Marken „EPAL im Oval“ oder „UIC“ eingebrannt, auf dem rechten Eckklotz einheitlich die Marke „EUR im Oval“. Hiermit wäre dem Wunsch der UIC-AG zur Reduzierung der unterschiedlichen Kennzeichnungs-Kombinationen entsprochen worden.

Die UIC-AG hat auch diesen Kompromissvorschlag der EPAL abgelehnt und stattdessen an der Forderung zur einheitlichen Kennzeichnung mit den Marken „UIC“ und „EUR im Oval“ festgehalten. Da ein vollständiger Verzicht auf die Marke „EPAL im Oval“ für die EPAL aus Gründen des Nachweises der eigenständigen und hochwertigen Qualitätssicherung nicht in Betracht kommt, war eine Einigung zur Frage der künftigen Kennzeichnung nicht möglich. EPAL hat daher die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung von EPAL und UIC-AG vorgeschlagen, dass EPAL-Europaletten und UIC/EUR-Europaletten künftig ohne Einschränkung tauschfähig sein werden. Dabei hat EPAL bewusst den Wunsch der Verwender und Verbände zur Sicherstellung der einheitlichen Tauschfähigkeit aufgegriffen.

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Die von EPAL vorgeschlagene Erklärung lautet:

„Die European Pallet Association e.V. (EPAL) und die UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ (UIC-AG) werden den einheitlichen Europaletten-Tauschpool in der Zukunft fortsetzen.

In dem einheitlichen Europaletten-Tauschpool sind alle qualitätsgesicherten Paletten tauschfähig, die entweder die Marke „EPAL im Oval“ (EPAL-Europaletten) oder die Marke „EUR im Oval“ (EUR-Europaletten) oder beide Marken tragen (bisherige EPAL/EUR-Europaletten).

Tauschfähig sind also EPAL-Europaletten mit den Einbränden EPAL/EPAL oder EUR-Europaletten mit dem Einbrand UIC/EUR (alternativ zu UIC auch „CD“/„GreenCargo“/„ÖBB“/„MAV“ etc.). Tauschfähig sind ferner auch die bisherigen EPAL/EUR-Paletten mit den Einbränden EPAL/EUR.“

Der vollständige Text der Erklärung, der von der EPAL unterschriftsreif an die Vertreter der UIC-AG übergeben worden ist, ist als Anlage beigefügt.

Die Vertreter der UIC-AG haben eine Stellungnahme zu dem Vorschlag abgelehnt und wollen zunächst die anderen Mitglieder der UIC-AG befragen. DB IS hat angekündigt sich dieser Erklärung gegenüber positiv zu stellen.

EPAL empfiehlt daher die Fortsetzung des Palettentausches zu den bisherigen Bedingungen, wie sie in dem Vorschlag der EPAL genannt werden. Der Vorschlag der EPAL fasst die von Verwendern und Verbänden durch GS-1 Germany an die UIC-AG gerichteten Forderungen im Sinne eines künftigen Tauschkodex zusammen, auf den sich die Verwender berufen können. Zahlreiche Verwender aus Industrie, Handel und Logistik haben bereits angekündigt, dass sie ab dem 01.08.2013 EPAL-Europaletten und UIC/EUR-Europaletten als gleichwertige Tauschpaletten einsetzen und tauschen werden.

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