Flurförderzeuge
Wintertaugliche Bereifung bei Flurförderzeugen
Auch für Flurförderzeuge gilt die Pflicht für wintertaugliche Bereifung, wenn sie neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Allerdings bietet der Markt keine Winterreifen für Stapler.
Der VDMA hat deshalb mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) folgende Einigung erreicht: eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, sowohl bei Luftreifen als auch bei Vollgummireifen reichen, um die Anforderungen zu erfüllen. Das ‚M+S‘-Symbol ist dabei nicht notwendig, sofern der Reifen bauartbedingt für winterliche Verhältnisse geeignet ist.
Positionspapier
Das entsprechende Positionspapier sowie die Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden Interessierte unter http://bit.ly/NQEOIL.
VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V, D-60528 Frankfurt, Heiko Boekhoff, Tel.: 0 69/66 03-15 05, www.vdma.org









