Mosolf Logistics Protection Program

Marvin Meyke,

Gesundheitsschutz: Mosolf Gruppe entwickelt Maßnahmenkonzept

Um Expertenempfehlungen umzusetzen und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, hat die Mosolf Gruppe ein betriebliches Maßnahmenkonzept entwickelt. Das „Mosolf Logistics Protection Program“ wird kontinuierlich ergänzt und an aktuelle Erkenntnisse und Standards der Ministerien angepasst. So ist ab 1. Mai 2020 der Zugang zu allen Mosolf-Standorten nur noch über ein sogenanntes Mosolf Health Gate möglich.

© Mosolf

Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber erhalten keinen Zutritt zum Gelände. Der standardisierte Prozess an den Mosolf Health Gates dient dem Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus am Arbeitsplatz. Vor jedem Einlass erfolgt eine Gesundheitsprüfung über die mündliche Beantwortung eines standardisierten Fragebogens sowie eine Infrarot-Fiebermessung. Bei dem geringsten Verdacht auf eine Infektion bleibt der entsprechenden Person, ob Mitarbeiter oder externer Besucher, der Zutritt zum Gelände verwehrt. Mitarbeiter müssen sich bis zur ärztlichen Abklärung in Sofortquarantäne begeben. Zudem erhalten alle, die einen Standort betreten möchten, am Health Gate eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) inklusive Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Zutritt zum Gelände ohne vorschriftsmäßige PSA ist ebenfalls nicht gestattet.

„Das Mosolf Logistics Protection Program unterstreicht, dass wir unsere Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sehr ernst nehmen. Wir wollen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten damit die aktuell bestmögliche Sicherheit in der täglichen Arbeit geben“, erklärt Dr. Jörg Mosolf, Vorstandsvorsitzender der Mosolf Gruppe. „Mittels der neu eingeführten Mosolf Health Gates bilden unsere Standorte ein geschlossenes und sicheres Netzwerk. Wir schützen damit unsere Mitarbeiter und minimieren zugleich das Risiko von Betriebsschließungen."

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Bereits Anfang März hatte die Mosolf Gruppe Handlungsempfehlungen im Umgang mit Corona kommuniziert und umgesetzt. So wurden an den Standorten unter anderem Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten aufgestellt, Mitarbeiter in Homeoffice oder Schichtbetrieb eingeteilt und persönliche Schutzkleidung an alle Standorte verteilt. Die Anpassung und Ergänzung der Maßnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Für Personen, die häufig in Kontakt mit Transportdokumenten kommen, besteht eine Einweghandschuhpflicht. Eine zusätzliche Maskenpflicht besteht für Personen, die häufig in Kontakt mit anderen kommen oder deren Arbeitsbereich die Einhaltung eines 1,5 Meter Sicherheitsabstandes nicht kontinuierlich erlaubt. Die Handschuhe und Masken müssen mehrmals täglich gewechselt und sicher entsorgt werden.

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