TransportrechtRecht haben: Schadensfall bei ­Verkauf ex works

Mit „ex works“ gekennzeichnete Waren werden versandfertig an­geboten. Nach dem die Ware das Gelände des Verkäufers verlässt, ist dieser nicht mehr für das Produkt verantwortlich. Im Schadensfall können deshalb ­sowohl die Ware, als auch die ­Ansprüche gegen den Verkäufer weg sein.

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