TransportrechtRecht haben: Schadensfall bei Verkauf ex works
Mit „ex works“ gekennzeichnete Waren werden versandfertig angeboten. Nach dem die Ware das Gelände des Verkäufers verlässt, ist dieser nicht mehr für das Produkt verantwortlich. Im Schadensfall können deshalb sowohl die Ware, als auch die Ansprüche gegen den Verkäufer weg sein.