zurück zur Themenseite

Artikel und Hintergründe zum Thema

Knowledge

Anzeige

Transportrecht

Recht haben: Schadensfall bei ­Verkauf ex works

Mit „ex works“ gekennzeichnete Waren werden versandfertig an­geboten. Nach dem die Ware das Gelände des Verkäufers verlässt, ist dieser nicht mehr für das Produkt verantwortlich. Im Schadensfall können deshalb ­sowohl die Ware, als auch die ­Ansprüche gegen den Verkäufer weg sein.

mehr...