
Inventurverluste und Haftungsausschluss
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Lagerhalter seine Haftung bei Inventurverlusten auch für ein vorsätzliches Verhalten ausschließen kann.
Gazeley, ein führender globaler Entwickler und Investor von Logistikimmobilien und Distributionsparks, hat heute die Ernennung von Rieke Ringena zum Development Director für Deutschland bekannt gegeben.
Die Digitalisierung von allem und die künstliche Intelligenz in allem wird alles für alle ändern, sagt Logistikpapst Michael ten Hompel. Mit seinen Prognosen lag der Forscher bisher immer richtig. Ein guter Grund, ihn nach seinem Big Picture zu fragen.
Mit „ex works“ gekennzeichnete Waren werden versandfertig angeboten. Nach dem die Ware das Gelände des Verkäufers verlässt, ist dieser nicht mehr für das Produkt verantwortlich. Im Schadensfall können deshalb sowohl die Ware, als auch die Ansprüche gegen den Verkäufer weg sein.
Es kommt immer wieder vor, dass Sendungen verwechselt, falsch gelabelt und fehlgeleitet werden. Die Sendungen gehen hierdurch entweder verloren oder können nur durch hohe Zusatzkosten zurückgeholt oder an den Bestimmungsort befördert werden.