
Inventurverluste und Haftungsausschluss
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Lagerhalter seine Haftung bei Inventurverlusten auch für ein vorsätzliches Verhalten ausschließen kann.

Es kommt immer wieder vor, dass Sendungen verwechselt, falsch gelabelt und fehlgeleitet werden. Die Sendungen gehen hierdurch entweder verloren oder können nur durch hohe Zusatzkosten zurückgeholt oder an den Bestimmungsort befördert werden.