Meinung

Martin Schrüfer,

Haftbefehl gegen Christopher Jahns besteht weiter

Wiesbaden, 22.12.11 - Wie der "Wiesbadener Kurier" berichtet, hat der Haftrichter am Amtsgericht Wiesbaden der Beschwerde von Ex-EBS-Präsident Christopher Jahns gegen den noch bestehenden Haftbefehl nicht abgeholfen. Demnach bestehe weiter ein Tatverdacht oder Haftgrund, der Haftbefehl bleibe aber nach wie vor außer Vollzug. Nun wird als nächstes die Akte dem Landgericht Wiesbaden als nächsthöhere Instanz zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt. Gegen Jahns besteht seit 2. April 2011 ein Haftbefehl, der aber gegen Auflagen zeitgleich außer Vollzug gesetzt wurde. Jahns legte dagegen am 3. August Beschwerde ein. red

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