Transparenz für die Supply Chain

Lieferkettengesetz: Digital ist nicht egal

Seit Anfang 2023 ist ein Teil der Wirtschaft dazu verpflichtet, die Regeln des Lieferkettengesetzes einzuhalten und beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit bei Zulieferern zu verhindern. Bei knapp 500 Kontrollen gab es nur wenige Beanstandungen. Damit es Firmen bei der Umsetzung und dem Monitoring der Vorschriften einfacher haben, raten Experten zu leistungsfähigen Tools. Ralf Düster, Mitglied des Setlog-Vorstands, erläutert für materialfluss, worauf es ankommt.

Ralf Düster ist Vorstandsmitglied und Vizepräsident des Log-IT Club e.V. sowie Mitglied des Vorstands der Setlog Holding AG. © Setlog

Ob Tischdekoration oder Jeans-Jacke: Konsumgüter haben bis zum Verkauf im Geschäft oder über eine Online-Plattform in der Regel nicht nur eine lange Reise in Containern hinter sich, sondern auch zahlreiche Fertigungsstufen. Importeure solcher Waren in Deutschland oder den USA denken auch nicht – wie andere Branchen – darüber nach, ob die Produktion in der Heimat Sinn machen könnte, weil Lieferkettenstörungen in den vergangenen Jahren zunahmen. Sogenanntes Nearshoring macht aus ihrer Sicht keinen Sinn. Weil die Lohnkosten beispielsweise in asiatischen Ländern um ein Vielfaches niedriger sind als in Westeuropa oder Nordamerika, verschwenden sie keine Zeit an einen generellen Kurswechsel.

Obgleich die Nadel im Firmenkompass in die gleiche Richtung wie vor Jahren zeigt, mussten viele Unternehmen seit Anfang 2023 neue Herausforderungen meistern. Seit mehr als zwölf Monaten nimmt das Lieferkettengesetz Unternehmen in Deutschland in die Pflicht, damit sie beispielsweise nicht mit Lieferanten kooperieren, die Kinder- und Zwangsarbeit praktizieren. Nach knapp einem Jahr hat das für das Thema zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Statistiken veröffentlicht. Ein zentrales Ergebnis: Sanktionen wegen Verstößen hat das Amt nach eigenen Angaben bisher nicht verhängt.

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Im ersten Jahr 486 Kontrollen durchgeführt

In einer Mitteilung gab die Behörde bekannt, dass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar vergangenen Jahres 486 Kontrollen bei Firmen durchgeführt wurden – zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Laut der Bafa sind 38 Beschwerden eingegangen. In sechs Fällen kontaktierte die Behörde die jeweilige Firma.

Insgesamt zieht das Bafa eine positive Zwischenbilanz. Die verpflichteten Unternehmen hätten ihre Supply Chain stärker als bisher unter die Lupe genommen und die Anforderungen des Gesetzes zum Großteil erfolgreich umgesetzt, betont die Behörde. Firmen seien zudem auf Lieferanten, die gegen die Vorschriften verstießen, zugegangen, damit diese Missstände beseitigen oder abmildern.

Das deutsche Lieferkettengesetz galt 2023 nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zufolge waren rund 900 Firmen von den Vorschriften betroffen. Seit Januar 2024 greift das Gesetz auch für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Doch die Zahl der Betroffenen täuscht: Denn kleine Firmen, die mit großen Playern Geschäfte machen wollen, werden von diesen in der Regel verpflichtet, sich an die neuen Spielregeln zu halten – oder sie müssen sich von Großkunden verabschieden.

Europäische Richtlinie

Auch auf europäischer Ebene wird das Thema Lieferkettengesetz angeschoben. Der Rat und das Europäische Parlament haben im Dezember 2023 eine politische Einigung zur von der Kommission schon 2022 vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erzielt. Konkret werden von der Richtlinie EU-Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro umfasst und Nicht-EU-Firmen, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von mehr als 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor ist vorübergehend ausgenommen.

Die Pflichten zu erfüllen, bindet Ressourcen. Firmen müssen unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie etwa Kinderarbeit profitieren, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdeprozess einrichten und öffentlich darüber Bericht erstatten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Betriebe schnellstmöglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, damit Gesetzesbrüche verhindert werden oder das Ausmaß der Verletzungen minimiert wird. Das Bafa kontrolliert die Vorschriften und geht auch Beschwerden nach. Wenn die Behörde Verstöße registriert, kann sie Bußgelder verhängen. Zudem können dem Gesetz zufolge auch Unternehmen, welche die Regeln gebrochen haben, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Kritik aus der Wirtschaft

Nach mehr als einem Jahr seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gibt es aus der Wirtschaft weiter Gegenwind. Und zwar nicht wegen der Zielsetzungen, sondern wegen der Praktikabilität. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisiert nicht nur den hohen Aufwand, den Firmen leisten müssen, sondern auch die zum Teil schwierige Umsetzung. Als Beispiel wird genannt, dass es kaum funktioniere, eine dreistellige Zahl an Vorlieferanten von Beginn der Lieferkette bis zum Ende zu kontrollieren.

Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch: Wer das Thema nur halbherzig oder ohne Strategie angeht, tut sich schwer, benötigt einen großen Zeitaufwand und begeht Fehler. Denn was für die Steuerung einer modernen Supply Chain gilt, trifft auch für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu: Mit Telefonaten, E-Mails und Tabellenkalkulationen kommt man in einer komplexen, globalen und oft bürokratischen Geschäftswelt nicht mehr weit. Digitale Tools sind unabdingbar. Die Besten der Besten nutzen cloudbasierte Softwaresysteme, in denen Zertifikate, Auditergebnisse, Rahmenverträge und Code-of-Conduct-Vereinbarungen verwaltet werden.

Die wichtigsten Geschäftspartner und Lieferanten sind an das Tool der Abteilung für Corporate Social Responsiblity (CSR) angeschlossen. Auch die Bewertungen der Zulieferer und das Beschwerdemanagement wird darin durchgeführt. Nur eine geeignete Software bringt Transparenz in die Supply Chain und erspart den Anwendern zeitraubende Nachfragen per E-Mail oder Telefon. Die Zukunft der Supply Chain ist digital – auch beim Thema Lieferkettengesetz.

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