Verpackungstechnik
Gericht untersagt Nachahmung des SpeedMan Classic von Sprick
Der „SpeedMan Classic“ ist ein Papierfüllsystem für den zuverlässigen Schutz von Versandware mit umweltfreundlichem Recyclingpapier. Entwickelt wurde das System vom Hersteller Sprick aus Bielefeld. Sprick hat sich das Produkt und die Marke vor einigen Jahren EU-weit schützen lassen. Die Nachahmung des SpeedMan Classic wurde einem deutschen Wettbewerber des Unternehmens nun erstinstanzlich gerichtlich untersagt. Gleichzeitig stärkte die zuständige Kammer des Landgerichtes Düsseldorf die Position des Originalherstellers Sprick und wies die Widerklage des Wettbewerbers auf Nichtigerklärung des Schutzrechtes ab. Der Wettbewerber hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert, so dass Sprick sich zur Klage gezwungen sah. „Wir freuen uns außerordentlich, dass wir eine gerichtliche Bestätigung für unsere Position erhalten haben und nun deutlich ist, dass unsere Entwicklung nicht kopiert werden darf,“ sagt Oliver Schmidt, der für die Füll- und Polstersysteme von Sprick zuständige Vertriebsleiter. „Nicht zuletzt im Sinne unserer Kunden und Vertriebspartner werden wir auch zukünftig unser geistiges Eigentum aktiv verteidigen und gegen Nachahmerprodukte rechtlich vorgehen“, kündigt er in Bielefeld an. Sprick ist spezialisiert auf Füll- und Polstersysteme auf Basis von Recyclingpapier.

Kontakt: Sprick GmbH Bielefelder Papier- und Wellpappenwerke & Co. 33607 Bielefeld Tel.: 05 21 / 93 20 50 E-Mail: [email protected] www.papier-sprick.de









