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Artikel und Hintergründe zum Thema

Ladungssicherung

Daniel Schilling,

Neue Richtlinie für Zurrmittel, Radvorleger und Fahrzeug

Voraussichtlich am 1. September dieses Jahres tritt die überarbeitete VDI 2700 in Kraft. Die Richtlinie befasst sich mit der Ladungssicherung von Pkw und Lkw auf Straßenfahrzeugen.

Richtlinienkonform gesichert – dann passiert nichts bei einer Vollbremsung. Fahr- und Bremsvorführung im Testing Center Aldenhoven. © Spanset

die überarbeitete VDI 2700definiert den Stand der Technik, was nicht zuletzt bei Polizeikontrollen und Gerichtsverhandlungen von erheblicher Relevanz sein wird. Der Ladungssicherungs-Spezialist SpanSet hat Anfang Juni die Fachwelt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Andrang und Informationsbedarf waren groß. „VDI-Richtlinien kommen alle fünf Jahre auf den Prüfstand“, berichtete Simon Jäckel, Senior-Projektmanager im Verein Deutscher Ingenieure (VDI). „Dann gibt es drei Möglichkeiten: bestätigen, überarbeiten oder zurückziehen.“

Als 2017 die Revision der VDI 2700 anstand, wurde schnell klar, dass eine gründliche Aktualisierung erforderlich war. Sie sollte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. „Bei der Ladungssicherungstechnik hat sich der Stand der Technik erheblich weiterentwickelt und die Fahrzeuge auf der Ladefläche haben sich ebenfalls verändert“, so Jäckel. Man denke nur an SUVs mit ihren enorm großen Reifen oder an schwere E-Autos.

Für die Überarbeitung der VDI 2700 wurde ein Ausschuss mit Vertretern aus Industrie, Prüfgesellschaften und Aufsichtsbehörden aufgestellt. Als Erstes war zu klären, worauf das Gremium den Fokus richten müsse. Das Ergebnis: Man muss das Transportfahrzeug, die Ladungssicherungshilfsmittel und nicht zuletzt die zu transportierenden Fahrzeuge berücksichtigen. „Diese Bestandteile haben wir exakt beschrieben, um anschließend nachvollziehbare und umsetzbare Ladungssicherungsmethoden abzuleiten“, referierte der Ausschussvorsitzende Hans-Josef Neunfinger über die frühe Phase des Projekts.

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Wie stark darf das Fahrbahnblech verformt sein?

Dann begann die Feinarbeit: Wie müssen Zurrmittel beschaffen sein, welche Vorgaben müssen Fahrbahnelemente erfüllen, wie stabil muss der Aufbau des Fahrzeugtransporters sein? „Es gab Hunderte von Versuchen mit einem herstellerneutralen Testfahrzeug“, erklärte Thorsten Ludwig, Leiter Ladungssicherung vom TÜV Süd. „Allein schon die Frage, wie viel durch Haken verursachte Verformung am Fahrbahnblech zulässig ist, hat uns mehrere Wochen beschäftigt.“

Dass die nun bald veröffentlichte VDI 2700 (Blatt 8 ff.) kein theoretisches und detailverliebtes Resultat der Ausschussarbeit ist, betonte Thorsten Ludwig. Er wies darauf hin, dass sie Einfluss auf den Verladealltag nehmen wird. „Ab ihrer Veröffentlichung gilt die Richtlinie für alle Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, unabhängig davon, wie alt sie sind.“ Ob es sich bei dem Transportgut um gewöhnliche Pkw und Lkw handelt oder um Oldtimer, Wohnwagen und Wohnmobile, ist unerheblich. Wer ein Fahrzeug privat befördert, hat sich ebenfalls an die VDI 2700 zu halten.

Eine Warnung richtete der TÜV-Mann an die Praktiker: „Spediteure und Frachtführer sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihre Auftraggeber die Fahrzeuge auch dann beladen, wenn sie die Konformität ihres Equipments gemäß VDI nicht nachweisen können. So nach dem Motto: Sie brauchen uns ja, damit jemand ihre Autos und Lkw transportiert.“

Denn die Rechtsprechung ist eindeutig: Der Verlader sitzt mit im Boot. Bei einem Verstoß drohen ihm die gleichen Konsequenzen wie dem Fahrer. Deshalb wagte Ludwig eine Prognose, die bei vielen Zuhörern deutliches Kopfnicken auslöste: „Bei den OEMs werden Sie keinen Logistikverantwortlichen finden, der freiwillig Punkte auf seinem persönlichen Flensburg-Konto akzeptiert, nur weil er einen Transporter mit unzureichender Sicherung vom Hof gelassen hat.“

Erfüllt das Equipment die VDI-Richtlinie?

Was man nach Einschätzung von Thorsten Ludwig aber nicht machen sollte: „Jetzt wie wild Haken oder Zurrgurte kaufen.“ Erst einmal sollte sich der Fahrzeugbesitzer vergewissern, ob sein bisher benutztes Equipment richtlinienkonform ist. In den meisten Fällen dürfte das der Fall sein, denn die Richtlinie spiegelt ja den Stand der Technik wider. Das heißt, die Technik ist vorhanden. Ob das für den konkreten Einzelfall gilt, steht auf einem anderen Blatt.

Und wann tritt die Neufassung der VDI 2700 definitiv in Kraft? „Eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung habe ich die Druckfreigabe für den Weißdruck erteilt“, sagte Neunfinger. Das war am 4. Juni. Der Weißdruck ist die endgültige Fassung. Wenn nichts Unerwartetes dazwischenkommt, wird die Richtlinie zum 1. September 2024 veröffentlicht. Ab dann gilt sie – und zwar ohne Übergangsfrist.

„Dass es schon vor der Veröffentlichung der finalen Version der neuen Richtlinie eine umfassende Veranstaltung gibt, um die Fachwelt und die Fachpresse zu informieren, habe ich in zwölf Jahren meiner VDI-Tätigkeit noch nicht erlebt“, lobt Jäckel die SpanSet-Initiative. „Das finde ich super.“

Gleitreibwiderstandsbeiwert

Im Umfeld der Ladungssicherung ist der Begriff Gleitreibbeiwert oder auch Reibbeiwert geläufig. Er gibt die „Mikroverzahnung“ (Reibung) zwischen Ladefläche und Ladung an. Für die Neufassung der VDI 2700 hat der Ausschuss einen neuen Begriff erfinden müssen: Gleitreibwiderstandsbeiwert. Hierzu der Ausschussvorsitzende Hans-Josef Neunfinger: „Bei der konventionellen Bestimmung eines Gleitreibbeiwertes geht man davon aus, dass die Ladung auf einer wie auch immer beschaffenen, aber homogenen Fläche steht. Dagegen stehen bei der Verladung von Pkw oder Lkw auf Transportern die Reifen auf profilierten Blechen. Das führt zu einer Verzahnung und verbessert die Voraussetzungen für die Ladungssicherung. Um das deutlich zu machen, haben wir den Begriff Gleitreibwiderstandsbeiwert kreiert.“

Die VDI 2700 definiert, dass die Hersteller von Fahrbahnblechen nachweisen müssen, dass ihre Produkte einen Gleitreibwiderstandsbeiwert von mindestens 0,4 erzeugen. Anderenfalls dürfen sie nicht für die Verladung von Pkw und Lkw auf Transportern eingesetzt werden.

Einzelprüfungen

Fahrzeuge, die Pkw oder Lkw transportieren, müssen für folgende Ausstattungskomponenten Einzelprüfungen gemäß VDI 2700 (Blatt 8, 8.1 und 8.2) vorweisen:

  • Fahrbahnelemente (Aufnahmepunkte für Ladungssicherungshilfsmittel und Gleitreibwiderstandsbeiwert)
  • Radvorleger in Verbindung mit Fahrbahnelementen
  • Zurrmittel
  • Gurtcontroller
  • Aufbau (Stabilität des Fahrzeugtransporters)
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