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Artikel und Hintergründe zum Thema

Luftfracht

Martin Schrüfer,

Keine Fracht in der Nacht - Gericht watscht Logistiker ab

Kassel/Frankfurt, 12.10. - Die Branche spricht von einem schwarzen Tag für die Logistik und das ist ausnahmsweise mal nicht übertrieben: Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat vorläufig alle Nachtflüge von und nach Frankfurt untersagt.

Mit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest sind dann alle Nachtflüge von und nach Frankfurt in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr vorläufig untersagt. Der Planfeststellungsbeschluss erlaubte in dieser Zeit 17 Starts und Landungen auf dem internationalen Drehkreuz. "Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschlands Wirtschaft und seine Logistikbranche," kommentiert Ewald Heim, Geschäftsführer der Initiative ‚Die Fracht braucht die Nacht’. "Deutschland ist die weltweit führende Logistiknation. Ein absolutes Nachtflugverbot hat verheerende Auswirkungen auf den Logistikstandort Frankfurt, seine Kunden und die Arbeitnehmer am siebtgrößten Frachtflughafen der Welt.“

Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kommt laut Initiative "zum schlechtmöglichsten Zeitpunkt, wenige Tage vor Beginn des Winterflugplans". Die Flugpläne werden demnach international im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen mit langen Vorlaufzeiten geplant. Was Heim allerdings nicht beantwortete, war die Frage, warum die betroffenen Unternehmen sich vor der Verkündung des Urteils nicht mit einem Plan B auf das bis dahin offenkundig Undenkbare vorbereitet haben.

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"Unabhängig von diesem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes setzen wir weiter auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der heimischen Industrie Rechnung trägt“, betont statt dessen Ewald Heim, was ein wenig nach dem Pfeifen im Walde klingt. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres letztinstanzlich über das Nachtflugverbot in Frankfurt am Main entscheiden. ms

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