Risiken für Logistikimmobilien
Standortsicherheit als strategische Verantwortung
Viele Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik haben mindestens einmal in ihrer Firmengeschichte einen Großschadensfall erlitten, der in den allermeisten Fällen vermeidbar gewesen wäre, wenn man dem Thema Standortsicherheit mehr Aufmerksamkeit zugewandt hätte. materialfluss-Autor Eckhard Boecker zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis Risiken für Logistikimmobilien auf und gibt Hinweise zu Prävention und Schadensbegrenzung.
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Lkws nicht mehr vom Lagerpersonal entladen werden können, weil der Fahrer später als geplant am Entladeplatz eintrifft. Darüber hinaus ist es eine weitverbreitete Praxis, dass Lkws bereits an einem Freitag oder an einem Samstag beladen werden, damit der Fahrer mit dem Transport am Sonntagabend starten kann, um wiederum den mit dem Transportkunden vereinbarten Liefertermin einhalten zu können. Ein solches Logistikkonzept birgt Risiken, wenn die Standortsicherheit Defizite aufweist.
Schadensfall bei Logistikdienstleister
Das Lagerpersonal eines Logistikunternehmens, das seinen Firmensitz in Bayern hat, belud im März 2023 einen Lkw mit hochwertiger Unterhaltungselektronik. Dies passierte an einem Freitag, denn die Ladung musste am Montagmorgen bis 10.00 Uhr beim Empfänger in Hamburg eintreffen, um den vereinbarten Fixtermin einzuhalten. Als der Lkw-Fahrer am Sonntag gegen 22:00 Uhr den Transport antreten wollte, stellte er fest, dass die Ladefläche leer war. Der Fahrer informierte sofort die örtliche Polizeidienststelle, die zum Schadensort ausrückte, um den Fall aufzunehmen. Am Montag meldete der Logistikdienstleister den Schadensfall seinem Kunden aus der Unterhaltungselektronikbranche. Dieser hielt den Logistikdienstleister umgehend für den entstandenen Warenschaden in Höhe von 500.000 Euro haftbar.
Hohes Haftungsrisiko
In weiterer Folge regulierte der Logistikdienstleister den vollen Schadensbetrag, denn er haftete für den Claim aufgrund des bestehenden Logistikvertrages gegenüber dem geschädigten Handelskunden in entsprechender Höhe. Der Kunde des Logistikers meldete den Schadensfall seinem Transportversicherer, der regulierte und leitete anschließend den Regress gegenüber dem Logistikdienstleister ein, der den Claim zunächst einmal zahlte, da er dem Grunde und der Höhe nach unstreitig gewesen ist.
Der Logistikdienstleister meldete den Schaden umgehend nach Eintritt seinem Verkehrshaftungsversicherer, der jedoch eine Regulierung wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Schadensfalls verweigerte. Der Vorwurf des Verkehrshaftungsversicherers war der, dass der Logistikdienstleister den Lkw vorlud, ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Diebstahl am Lagerstandort zu vermeiden.
Unbeaufsichtigte Lkw-Standfläche
Der vorstehende Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass der Logistikdienstleister keine beladenen Fahrzeuge am Lagerstandort zurücklässt, wenn die Sicherheit für Fahrzeug und Ladung nicht gewährleistet ist. Denn tritt ein Schadensfall ein, besteht aus Sicht des verantwortlichen Logistikdienstleisters das Risiko, dass er im schlimmsten Fall noch nicht einmal eine Erstattung von seinem Versicherer erhält, wenn dieser die Deckung erfolgreich ablehnen kann, da vereinbarte Spielregeln vor Eintritt des Schadensfalls verletzt wurden.
Diebstahl: Lkw-Plane beschädigt
Die Schadensfallanalyse des Logistikdienstleisters hatte ergeben, dass der Diebstahl verhinderbar gewesen wäre. Zunächst einmal wurde es den Tätern schon deshalb recht leicht gemacht, weil kein Aluminium-Auflieger, sondern ein mit einer Plane ausgestatteter Trailer verwendet wurde. Da nutzte es dem Logistikdienstleister nichts, dass die Hecktüren – wie mit dem Kunden vereinbart – nicht nur mit einer Plombe, sondern auch mit einem massiven Schloss gesichert war. Denn die vier Täter schnitten die Lkw-Plane großflächig auf, um die Elektronikgeräte zu entwenden. Den Tathergang konnte der Logistikdienstleister ziemlich genau nachvollziehen, denn der Lkw parkte im Kamerabereich. Die Ereignisse wurden zwar aufgezeichnet, jedoch gab es keinen Alarm, wenn sich Personen – außerhalb der Geschäftszeiten – im Kamerabereich aufhielten. Außerdem profitierten die Täter von der Tatsache, dass das Haupttor zum Firmengelände am Freitagabend nicht vom zuständigen Lagermitarbeiter verschlossen wurde. Dies wurde vom verantwortlichen Lagermitarbeiter schlicht und ergreifend vergessen, so die Aussage des Betreffenden.
Hundertprozentige Sicherheit ist unmöglich
Tatsache ist, dass Großschadensfälle nur in der Theorie in Gänze ausschließbar sind, jedoch nicht in der Praxis. Allerdings kann in der Realität die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittsrisikos auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden, wenn der Bereich Standortsicherheit eine etablierte Funktion im Unternehmen ist. Welche Voraussetzungen für eine höchstmögliche Standortsicherheit erforderlich sind, kann immer nur anhand des jeweiligen Standorts beurteilt werden. Dabei spielt der Lagerstandort selbst – aus Risikosicht – eine herausragende Rolle, denn die Gefahrenlage ist in jedem Land unterschiedlich, zum Beispiel was Schäden aufgrund von realisierten Erdbeben- oder Überflutungsrisiken betrifft.
In vielen Fällen liegen die Ursachen für Großschadensfälle im Bereich des menschlichen Versagens, weil bestehende Sicherheitseinrichtungen nicht genutzt wurden, wie der obige Fall verdeutlicht. Umso wichtiger sind regelmäßige Schulungen im Bereich Standortsicherheit, insbesondere gegenüber neuen Logistikmitarbeitern.
Audits als lohnende Vorsorge
Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung immer mal wieder seine Prozesse kritisch hinterfragen. Erkenntnisse, die das interne oder externe Auditteam gewinnt, können positiv zu Veränderungen im Bereich Standortsicherheit beitragen. Denn zum einen kennt das Auditteam die dokumentierten Sollabläufe. Zum anderen helfen Audits, festzustellen, inwieweit die Prozesse in der Praxis Bestand haben, sprich vom Personal eingehalten werden. Immer wieder stellt sich in der Praxis heraus, dass definierte Ablaufprozesse nicht oder nicht mehr funktionieren, was die Standortsicherheit negativ beeinflussen kann und abgestellt werden muss, um das Risikopotential zumindest zu reduzieren.
Praxisbeispiel: Wenn Lastkraftwagen am Lagerstandort zwingend beladen übers Wochenende abgestellt werden müssen, weil sie beispielsweise aufgrund von Verspätungen vom Lagerpersonal nicht mehr vor Feierabend entladen werden konnten, so sollte es für derartige Ereignisse einen dokumentierten Prozess geben, um das Diebstahlrisiko am Wochenende idealerweise auszuschließen. Ein wirksamer Prozess könnte darin bestehen, dass in einem solchen Fall beladene Lkws nur dort auf dem Firmengelände geparkt werden dürfen, die kameraüberwacht sind. Die Kameras sollten auf ein externes Sicherheitsunternehmen aufgeschaltet sein, die ein Signal absenden, sollte sich in diesem Bereich zu definierten Zeitfenstern Personen aufhalten.
Die Rolle der Logistikimmobilie
Viele Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung verfügen über keine eigenen Lagerstandorte oder haben Teile der Lagerhaltung vertraglich an Dritte vertraglich untervergeben. Häufig passiert dies aus Kostengründen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Make-or-buy-Entscheidung des Managements. Unternehmen, die sich entschieden haben, logistische Services einzukaufen, sollte die Standortsicherheit des Dienstleisters auditieren, um auszuschließen, dass der Standort aus Sicht der Standortsicherheit ein Risikostandort ist.
Grundsätzlich gilt, je höher die einzulagernden Warenwerte, desto bedeutender die Standortsicherheit. Jeder Lagerstandort sollte mindestens vollständig eingezäunt, kameraüberwacht und ausgeleuchtet sein, außerdem über gesicherte Zu- und Ausfahrten verfügen. Eine Alarmanlage, die alle Türen und Tore des Lagers einbindet. Die Einbindung eines externen Sicherheitsunternehmens ist in vielen Fällen ein bedeutender Eckpfeiler, Großschäden durch Diebstahl erfolgreich zu verhindern. Die vorstehenden Punkte klingen selbstverständlich, jedoch sieht die Praxis oft anders aus.
Versicherung einbeziehen
Der Lagerkunde aus Industrie, Handel und Dienstleistung sollte stets seinen Versicherer einladen, das Lager zu besichtigen. Diese Vorgehensweise hat mindestens zwei Vorteile. Erstens verfügen Sach- und Lagerversicherer über viel Erfahrung, von denen alle Beteiligten profitieren können: Zum Beispiel der Hinweis auf bestehende Defizite oder Verbesserungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Großschadensfall nicht so ohne weiteres erfolgreich vorwerfen, dass er sich einer Obliegenheitsverletzung schuldig machte, wenn der Versicherer den Lagerstandort zuvor abgesegnet hatte. Bei einer nachweislichen Obliegenheitsverletzung besteht für den Versicherungsnehmer das Risiko, dass er seine Deckung verliert oder nur eine bestimmte Quote der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme erhält.
Mehr Sicherheit der Logistikimmobilie
Wer die sechs Punkte auf der nachfolgenden Checkliste beachtet, der kann die Sicherheit seines Unternehmens beträchtlich erhöhen und hat im Schadensfall gute Chancen auf einen finanziellen Ausgleich:
• Standortsicherheit ist eine bedeutende Managementaufgabe, die einen dauerhaften Fokus bedarf, denn die Risikolage kann sich schnell ändern und in einen Großschadensfall enden.
- Häufig wären Großschadensfälle vermeidbar gewesen, wenn funktionierende Prozesse vor Schadenseintritt vorhanden gewesen wären, die oft kein zusätzliches Budget bedürfen.
- Menschliches Versagen kann einen Großschadensfall auslösen. Regelmäßige Schulungen reduzieren dieses Risiko.
- Regelmäßige Standortaudits und notwendige Maßnahmen reduzieren das Standortrisiko.
• Jeder Lagerstandort sollte vom Versicherer besichtigt werden, um eine etwaige Obliegenheitsverletzung – vor Eintritt des Schadensfalls – quasi auszuschließen.
- Unternehmen aus Industrie, Handel oder Dienstleistung, die den finanziellen Gürtel in puncto Standortsicherheit zu eng schnallen, laufen ins Risiko, einen höheren Preis nach Schadenseintritt zu zahlen.












