Feier in Haiger
Jubiläum: 20 Jahre Gütegemeinschaft Kranservice
Anlässlich der Tagung der Kransachverständigen/Serviceverantwortlichen der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. in Haiger Anfang Oktober wurde das 20-jährige Bestehen der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. gefeiert.
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Der heutige Ehrenvorsitzende und damalige Initiator der Gründung des Verbandes, Klaus Th. Vetter, verdeutlichte in seinem Vortrag, dass nicht nur die Ziele der Gütegemeinschaft erreicht wurden, sondern auch in einigen Bereichen übertroffen wurden. Der Gedanke „Serviceleistungen an Krananlagen“, speziell die wiederkehrenden Prüfungen mit einem Gütesiegel zu verbriefen, damit Kranbetreiber sicher gehen können, dass von GKSMitgliedern geprüfte Krane sicher und dauerhaft betrieben werden können, hat sich bewährt. Durch die Selbstverpflichtung der Mitglieder die strengen Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen, haben die Unternehmen ihr Serviceangebot immer wieder verbessert. Durch regelmäßige Erfahrungsaustausche bei Fragen rund um den Kranservice und um die Anwendung von Regelwerken werden ebenfalls Maßstäbe gesetzt.
Durch zahlreiche Schulungsveranstaltungen, so z.B. neuerdings auch die Ausbildung zum (Prüf-) Sachverständigen, die die Seminarteilnehmer dazu befähigt, die entsprechende Prüfung bei der BGHM abzulegen und weitere Schulungen für Sachkundige, wurde die GKS eine zentrale Anlaufstelle. Bei den insgesamt 31 Mitgliedsfirmen der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. werden deutschlandweit insgesamt ca. 500 bestens geschulten Servicemitarbeiter beschäftigt.Das Geschäftsmodell der Gütegemeinschaft Kranservice „Qualität und Sicherheit“ ist voll aufgegangen.
Anlässlich dieser Tagung zum 20-jährigen Jubiläum wurden Vorträge gehalten:
• Bewegungssteuerung mit elektronischer Pendeldämpfung
• Terrestrischer Laserscan - Die Punktwolke als Basis für Um- und Neuplanungen
• Inspektion von Kranbahnträgern nach Eurocode 3-6
• Herausforderungen beim Umgang mit Bestandskranbahnen
Gerade auf das Thema „Kranbahnen“ haben die Mitgliedsfirmen der GKS im Moment ihr Augenmerk gelegt, da es sich hierbei laut Regelwerk um einen Teil des Bauwerks handelt (z.B. Teil der Halle) und somit keine wiederkehrenden Prüfungen gefordert sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass Kranbahnen ermüdungsbedingt Risse oder andere Schäden aufweisen können, die ein sehr hohes Gefahrenpotenzial bergen können.
Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 1980 Kranbahnen nach einer Norm gebaut wurden, die heutigen Anforderungen nicht genügen. Deshalb ist umso wichtiger, dass eine Sichtprüfung der Kranbahnen anlässlich der Prüfung des Kranes durchgeführt wird, um beginnende Risse frühzeitig zu entdecken. Auch der Kranführer sollte seine Aufmerksamkeit auf Veränderungen beim Fahren auf der Kranbahn richten.