Lager- & Kommissioniertechnik
Sicherer Betrieb von Logistikanlagen
Auf der LogiMAT 2016 stellt die Telogs GmbH das Thema sicherer Anlagenbetrieb in den Mittelpunkt. Laut deutschem Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Das schließt auch die Bereitstellung

intakter Arbeitsmittel ein – damit ist die Wartung und Instandhaltung automatischer Logistikanlagen Pflicht, denn für Unfälle aufgrund mangelhafter Wartung haftet der Betreiber. Aber woher weiß der Anlagenbetreiber, ob beispielsweise die Regalbediengeräte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Welche Rolle spielt die neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung und ergeben sich daraus Änderungen für den Anlagenbetreiber? Mit Wirkung zum 01.06.2015 wurde die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bildet das zentrale Element der Verordnung. Prüf- und Wartungsintervalle sind auf Basis einer Gefährdungsanalyse und mit Hilfe der Angaben des Herstellers eigenverantwortlich festzulegen. Die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel sind deutlich erweitert und in Abschnitt 2 BetrSichV zusammengefasst:
- Keine Anlage und kein Arbeitsmittel dürfen ohne Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt oder verwendet werden.
- Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Inbetriebnahme erstellt und dokumentiert werden.
- Die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen erfolgen.
- Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, dies muss entsprechend dokumentiert werden.
Themen im Artikel
Aufgrund verdichteter Lagerbestände, ausgedehnter Betriebszeiten und zunehmender Komplexität der Anlagen ist es für Unternehmen jedoch schwer geworden, die erforderlichen Arbeiten selbst durchzuführen. Eine Lösung kann die Auslagerung dieses Bereichs an einen spezialisierten Dienstleister sein. „Unsere Kunden profitieren davon, dass wir als unabhängiger Experte unsere Mitarbeiter kontinuierlich bezüglich aktueller Entwicklungen in rechtlichen Fragen schulen. Das ermöglicht es uns, für jede Anlage ein individuelles Wartungskonzept zu entwickeln, das dem Betreiber Rechtssicherheit verschafft“, unterstreicht Jürgen Dönges.
LogiMAT 2016: Halle 1, C15
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